Elle distingue les contrats tripartites d'objectifs, découlant de l'application d'un acte communautaire contraignant, des conventions tripartites d'objectifs, qui décrivent les accords passés entre la Commission, un État membre et des autorités régionales et locales en dehors d'un acte contraignant.
Dabei wird unterschieden zwischen dreiseitigen Zielverträgen, die sich aus der Anwendung eines bindenden Rechtsakts der Gemeinschaft ergeben, und dreiseitigen Zielvereinbarungen, die zwischen der Kommission, einem Mitgliedstaat und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften außerhalb eines zwingenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmens geschlossen werden. Die Kommission beschreibt die Modalitäten für den Abschluss solcher Vereinbarungen und legt ein Vertrags- bzw. Vereinbarungsmuster vor.