2. REITERATES, in accordance with the UN Convention on Biological Diversity, that the concept of biodiversity includes diversity within species, between species and of eco-systems, and notes especially that a Community biodiversity action plan for fisheries thus could cover not only marine biotopes but also fresh water biotopes, and in consequence cohesion must be sought between planning under Community competence and planning under national competence;
WEIST, im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, ERNEUT DARAUF HIN, dass der Begriff der biologischen Vielfalt die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme umfasst, und stellt insbesondere fest, dass sich ein Aktionsplan der Gemeinschaft für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Fischerei somit nicht nur auf Meeresbiotope, sondern auch auf Süßwasserbiotope erstrecken könnte und dass daher Kohärenz bei der Planung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft und im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten angestrebt werden muss;