(vii) unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den Rechtssystemen der USA und der EU keine Risiken politischer Einflussnahme auf das Gerichtswesen oder der Rechtsverweigerung gegenüber ausländischen Investoren bestehen, könnte ein auf privaten Schiedsgerichten begründetes Verfahren zur Beil
egung von Investor-Staat-Streitigkeiten das Recht untergraben, Rechtsvorschriften im öffentlichen Interesse der Europäischen Union und der nationalen, regionalen und lokalen Behörden der Mitgliedstaaten zu erlassen, insbesondere im sozial- und umweltpolitischen Bereich, womit der verfassungsmäßige Rahmen der EU missachtet werden würde; es sollte e
...[+++]ine dauerhafte Lösung für die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten vorgeschlagen werden, bei der potenzielle Fälle in öffentlichen Verfahren, gegen die im Nachhinein mindestens einmal Berufung eingelegt werden kann, auf transparente Weise durch Berufsrichter behandelt werden;