Subject to the provisions of this Order, dual-use goods not listed in Annex I of the Regulation, which the exporter has grounds for suspecting are or may be intended, in their entirety or in part, for any relevant use, are prohibited to be exported to any destination outside the European Community, unless the exporter has made all reasonable enquiries as to their proposed use and is satisfied that they will not be so used.
vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Beschlusses besteht für nicht in Anhang I der Verordnung aufgeführte Güter mit doppeltem Verwendungszweck, bei denen der Ausführer den begründeten Verdacht hat, dass sie gänzlich oder zum Teil zu einem der erfassten Verwendungszwecke bestimmt sind oder bestimmt sein können, ein Ausfuhrverbot zu Bestimmungszielen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, es sei denn der Ausführer hat sich durch alle zumutbaren Nachforschungen davon überzeugt, dass sie keinem solchen Verwendungszweck zugeführt werden;