When information that has been made available must be amended due to changes in customs law, administrative arrangements or requirements, the customs shall make the revised information readily available sufficiently in advance of the entry into force of the changes to enable interested persons to take account of them, unless advance notice is precluded.
Müssen die zur Verfügung gestellten Informationen wegen Änderungen des Zollrechts, der Verwaltungsabsprachen oder der Verwaltungsvorschriften geändert werden, so macht der Zoll die aktualisierten Informationen so rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen zugänglich, dass die Beteiligten sie berücksichtigen können, es sei denn, die Vorausmitteilung ist ausgeschlossen.