23 AOUT 2014. - Arrêté royal portant statut pécuniaire du personnel ambulancier non pompier des zones de secours. - Traduction allemande. - Erratum Au Moniteur belge n° 52 du 23 février 2015, il y a lieu d'apporter les corrections suivantes dans le texte allemand : - à la page 14021 : à l'article 1, 8°, lire " des unmittelbar höheren Rangs" au lieu de " der unmittelbar höheren Stufe" ; - à la page 14022 : à l'article 7, alinéa 2, lire " den Rang" au lieu de " die Stufe" ; - à la page 14022 : à l'article 9, alinéa 1, lire " desselben Rangs" au lieu de " derselben Stufe" ; - à la page 14024 : à l'article 21, alinéa 4, remplacer la première phrase par la phrase suivante : " Wenn das Berufsmitglied des Krankenwagenpersonals in den Dienst
...[+++]grad befördert wird, der der Stelle entspricht, die es ununterbrochen bekleidet hat, und wenn ihm diese Stelle zugewiesen wird, wird für eine Beförderung in der Gehaltstabelle der Rang durch das Datum bestimmt, ab dem es die Stelle ununterbrochen bekleidet hat" .23. AUGUST 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Besoldungsstatuts des Krankenwagenpersonals der Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist - Deutsche Übersetzung - Erratum Im Belgischen Staatsblatt Nr. 52 vom 23. Februar 2015 müssen folgende Korrekturen angebracht werden: - Seite 14021: In Artikel 1 Nr. 8 ist anstelle von " der unmittelbar höheren Stufe" " des unmittelbar höheren Rangs" zu lesen. - Seite 14022: In Artikel 7 Absatz 2 ist anstelle von " die Stufe" " den Rang" zu lesen. - Seite 14022: In Artikel 9 Absatz 1 ist anstelle von " derselben Stufe" " desselben Rangs" zu lesen. - Seite 14024: In Artikel 21 Absatz 4 ist der erste Satz durch folgenden Satz zu ersetzen: " Wenn das Berufsmitglied des Krankenwagenp
...[+++]ersonals in den Dienstgrad befördert wird, der der Stelle entspricht, die es ununterbrochen bekleidet hat, und wenn ihm diese Stelle zugewiesen wird, wird für eine Beförderung in der Gehaltstabelle der Rang durch das Datum bestimmt, ab dem es die Stelle ununterbrochen bekleidet hat.