3. Considers that consistency with EU law is a precondition for the introduction of stability bonds; accordingly, emphasises the need for a solid legal framework in order to provide financial market stability in a way which is compatible with the Treaty while reducing the risks of moral hazard, while also enhancing fiscal discipline and creating the scope for further measures that will contribute to market stability and sovereign debt sustainability;
3. ist der Ansicht, dass die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht eine grundsätzliche Voraussetzung für die Einführung von Stabilitätsanleihen darstellt; hebt folglich hervor, dass hierfür ein solider Rechtsrahmen notwendig ist, der – in Einklang mit dem Vertrag – die Stabilität des Finanzmarkts sicherstellt, dabei gleichzeitig die Risiken von fahrlässigem Handeln reduziert, die Finanzdisziplin stärkt und den Rahmen für weitere Maßnahmen absteckt, die zur Stabilisierung der Märkte und zur nachhaltigen Bekämpfung der Staatschuldenkrise beitragen sollen;