5. Notes that a coherent approach to appeals against final decisions in both jurisdictions would be desirable and calls on the European Commission and the Swiss Competition Commission to examine this potential area of further cooperation; notes, however, that allowing the parties to appeal against intermediate decisions, such as those on the exchange of information, would block investigations and could compromise the effectiveness of this agreement;
5. stellt fest, dass ein kohärenter Ansatz der beiden Rechtsräume bei der Anfechtung endgültiger Beschlüsse wünschenswert wäre, und fordert die Kommission und die schweizerische Wettbewerbskommission auf, dies als weitere Möglichkeit der Zusammenarbeit zu prüfen; stellt jedoch fest, dass es die Ermittlungen behindern würde und die Wirksamkeit dieses Abkommens beeinträchtigen könnte, wenn man es den Parteien gestatten würde, Zwischenbeschlüsse, etwa über den Austausch von Informationen, anzufechten;