4. Considers that membership of the UNCHR must be dependent on criteria relating to cooperation with the UN mechanisms and the proven political will of the state to guarantee the protection of fundamental human rights, and that the chairperson of the UNCHR should be an exponent of human rights at the domestic and international level; deplores therefore the election of Libya to chair the UNCHR this year and strongly regrets the EU Member States' abstention during the vote;
4. vertritt die Auffassung, dass für die Mitgliedschaft in der UNCHR Kriterien gelten müssen, die auf die Zusammenarbeit hinsichtlich der UN-Verfahren und den erwiesenen politischen Willen eines Staates, den Schutz der grundlegenden Menschenrechte zu garantieren, Bezug nehmen, und dass der bzw. die Vorsitzende der UNCHR ein Verfechter der Menschenrechte in seinem bzw. ihren Land sowie auf internationaler Ebene sein sollte; bedauert daher, dass in diesem Jahr Libyen für den Vorsitz der UNCHR gewählt wurde, und bedauert nachdrücklich die Enthaltung der EU-Mitgliedstaaten bei der Abstimmung;