19. Considers furthermore, in relation to Motor Third Party Liability insurance, that the compulsory cover of legal costs would create a clear disincentive for resorting to out-of-court settlements, would potentially increase the number of court proceedings and therefore lead to an unjustified increase in the workload for the judiciary, and would risk destabilising the functioning of the existing and evolving voluntary legal expenses insurance market;
19. ist außerdem der Auffassung, dass die obligatorische Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zum einen den Anreiz, Schadenersatzansprüche außergerichtlich zu regulieren, deutlich schwächen, die Zahl der Gerichtsverfahren unter Umständen erhöhen und mithin zu einer ungerechtfertigten Steigerung der Arbeitsbelastung der Justiz führen würde, während sie zum anderen das Risiko mit sich bringen würde, dass der existierende und sich entwickelnde Markt für freiwillige Rechtsschutzversicherungen destabilisiert wird;