The solution proposed by the Code of Conduct Group in 2010, guiding Member States to follow tax qualifications given to hybrid loan payments by the source Member State (with no tax exemption granted to hybrid loan payments that are deductible in the source Member State), has been the right way forward.
Die von der Gruppe zum Verhaltenskodex 2010 vorgeschlagene Lösung, mit der den Mitgliedstaaten als Leitlinie an die Hand gegeben wird, sich bei der steuerlichen Einstufung von Zahlungen im Rahmen von Hybridanleihen nach dem Quellenmitgliedstaat zu richten (was bedeutet, dass Zahlungen im Rahmen solcher Anleihen, die im Quellenmitgliedstaat abzugsfähig sind, nicht von der Steuer befreit werden sollten), war der richtige Weg.