1. Without prejudice to the Union's decision-making autonomy and its single institutional framework, acceding States, non-EU European NATO members and other non-EU OSCE Member States currently providing the EUPM with staff shall be invited, and other third States may be invited to contribute to the EUPM on the basis that they bear the cost of sending the police officers and/or the international civilian staff seconded by them, including salaries, allowances and travel expenses to and from BiH, and contribute to the running costs of the EUPM as appropriate.
1. Unbeschadet der Beschlussfassungsautonomie der Union und des einheitlichen institutionellen Rahmens der Union werden beitretende Staaten, nicht der EU angehörende europäische NATO-Mitglieder und andere nicht der EU angehörende OSZE-Mitgliedstaaten, die derze
it Personal für die EUPM bereitstellen, eingeladen, und können weitere Drittstaaten eingeladen werden, einen Beitrag zur EUPM zu leisten, wobei sie die Entsendekosten für die von ihnen abgeordneten Polizeikräfte und/oder des von ihnen abgeordneten internationalen Zivilpersonals, einschließlich Gehältern, Vergütungen und Kosten der Reise nach und aus Bosnien und Herzegowina, zu trag
...[+++]en und gegebenenfalls zu den laufenden Ausgaben der EUPM beizutragen haben.