1. Member States shall require management companies to keep and regularly update a record of the types of collective portfolio management activities undertaken by or on behalf of the management company in which a conflict of interest entailing a material risk of damage to the interests of one or more UCITS or other clients has arisen or, in the case of an ongoing collective portfolio management activity, may arise.
(1) Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, Aufzeichnungen darüber zu führen, bei welchen Arten der von ihnen oder für sie erbrachten gemeinsamen Portfolioverwaltung ein Interessenkonflikt aufgetreten ist bzw. bei laufender Portfolioverwaltung noch auftreten könnte, bei dem das Risiko, dass die Interessen eines oder mehrerer OGAW oder anderer Kunden Schaden nehmen, erheblich ist, und diese Aufzeichnungen regelmäßig zu aktualisieren.