5. Takes the view that even the implementation of money laundering legislation may constitute an obstacle to consumer mobility in terms, for example, of the opening of cross-border current accounts, given the varying requirements relating to identification and verification that the banks must fulfil; calls on the Commission to assess the impact on consumer mobility of the rules laid down in money laundering legislation;
5. vertritt die Auffassung, dass auch die Durchführung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ein Hindernis für Verbrauchermobilität, z.B. für die Eröffnung eines Girokontos in einem anderen Mitgliedstaat, darstellen kann, da die Banken verschiedene Verpflichtungen im Bereich der Identifizierung und Überprüfung erfüllen müssen; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der in den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthaltenen Bestimmungen auf die Verbrauchermobilität zu untersuchen;