An investment firm shall not provide, by telephone, investment services and activities to clients who have not been notified in advance about the recording of their telephone communications or conversations, where such investment services and activities relate to the reception, transmission and execution of client orders.
Eine Wertpapierfirma, die ihre Kunden nicht im Voraus über die Aufzeichnung ihrer Telefongespräche oder Kommunikation informiert hat, darf für diese weder telefonische Wertpapierdienstleistungen erbringen noch telefonische Anlagetätigkeiten ausüben, wenn sich diese Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen.