Outre la définition du cabotage, les divergences persistent sur la poursuite de l'ouverture du marché du cabotage, le déchargement partiel, la définition des "transports de cabotage", le détachement de travailleurs, la réglementation du "trafic tiers", la clarification du qualificatif "temporaire", le transport combiné et la date d'application du règlement, que le Conseil entend fixer à 24 mois après son entrée en vigueur.
Es bestehen weiterhin Meinungsverschiedenheiten über die Definition der Kabotage, die weitere Öffnung des Kabotagemarktes, die teilweise Entladung, die Definition der „Kabotagebeförderung“, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Bestimmungen zu Beförderungen in zwei Aufnahmemitgliedstaaten durch ein Transportunternehmen, das in keinem dieser beiden Staaten ansässig ist, eine klarere Verwendung des Konzeptes „zeitweilig“; über den kombinierten Verkehr und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung, das der Rat um 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung verschieben möchte.