(33) Interoperabilitätslösungen im Rahmen des Programms ISA sollten unter Beachtung des Rechtes der Endnutzer
entwickelt werden, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienstleistungen zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte eigener Wahl zu verwenden, und zwar unabhängig vom Stan
dort des Endnutzers oder des Anbieters sowie des Ortes, der Herkunft und des Bestimmungsorts der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienstleistungen und über den eigenen Internetzugang, wie in der Verordnung (EU) Nr/.d
...[+++]es Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen.