Finally, the Court states that, in the absence of proof of infringement of an intellectual property right, goods placed under a suspensive procedure in the European Union can, as appropriate, be seized in other situations covered by the European Union Customs Code, such as where the goods in question pose a risk to health and safety.
Schließlich stellt der Gerichtshof klar, dass bei mangelndem Nachweis einer Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums Waren, die in der Union in ein Nichterhebungsverfahren überführt wurden, gegebenenfalls unter anderen im Zollkodex der Union festgelegten Voraussetzungen beschlagnahmt werden können, so insbesondere dann, wenn von ihnen eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit ausgeht.